Rehasport

Was ist Rehasport?

Sport für alle Altersklassen  auch bei körperlichen Einschränkungen

Rehasport darf vom Arzt als ergänzende Leistung zur Rehabilitation  zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse oder der Rentenversicherung verordnet werden ( § 44  SGB 9)

Rehasport kann nur durch Rehasportleiter mit einer Fachausbildung über einen Verein, der dem deutschen Behindertensportverband NRW angeschlossen ist , angeboten werden.

Rehasport bietet Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Möglichkeit aktiv in einer Gruppe ihre persönliche Gesundheit, Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden zu verbessern.

Wie wird Rehasport verordnet?

Eine Verordnung für Rehasport muss vom Arzt ausgestellt und von ihrer Krankenkasse schriftlich auf der Rückseite des Formulars genehmigt werden.

 Eine Verordnung von Rehasport beinhaltet meistens 50 Sporteinheiten, die spätestens innerhalb von 18 Monaten durchgeführt werden müssen. Dieses Rezept wird für eine Erkrankung in der Regel nur einmal ausgestellt und soll dem Patienten als Motivation dienen, aktiv an seiner Gesundheit zu arbeiten.

Zwingend ist eine Rehasportberatung in unserer Einrichtung bei der wir uns über ihre individuellen Problemstellungen, Medikamente oder Einschränkungen informieren und den für Sie optimal geeigneten Kurs auswählen.

Ihr Arzt kann Ihnen den Rehasport auch in Form von Wassergymnastik verordnen.

Rehasport ist kostenfrei. Nur für die Nutzung des Schwimmbades wird vom Haus am Kurpark eine Nutzungsgebühr erhoben. Zur Zeit können keine Rehasportkurse im Wasser durchgeführt werden.

Wie geht es nach dem Rezept weiter?

Sie können weiter als Selbstzahler  in ihrer Rehasportgruppe  bleiben. Einige Kassen genehmigen auch eine erneute Verordnung.

Zusätzlich können Sie auch vergünstigt unsere Angebote im Trainingsbereich nutzen.

Wir beraten Sie gerne.

 Ansprechpartner speziell für den Rehasportbereich: Maike Kaup