Service

Für Ihren ersten Besuch möchten wir Ihnen ein paar nützliche Hinweise zur Hand geben:

Im Fokus steht eine schnelle Terminvereinbarung, damit wir zeitnah mit ihrer Behandlung beginnen können. Bei gesetzlichen Kassen muss mit der Behandlung innerhalb von 14 Tagen bei BG Verordnungen innerhalb von7 Tagen begonnen werden- ansonsten berliert die Verordnung ihre Gültigkeit

 Dafür werden einige Angaben benötigt, die Sie bitte zu einer möglichen telefonischen Terminvereinbarung bereithalten:

> Ihre Beschwerden / Ihr Behandlungswunsch

> Die Diagnose laut Verordnung / Rezept falls vorhanden

> Die verschriebenen Behandlungen (beispielsweise 6x KG, 6xWT)

> Das Ausstellungsdatum der Verordnung und -falls eingetragen- der Behandlungsbeginn

> Ihr persönlicher Terminwunsch

> Eine Rückrufnummer unter Angabe der Zeiten Ihrer Erreichbarkeit

Zu ihrem ersten Termin in der Praxis bringen Sie bitte folgendes mit:

> Verordnung    > Versichertenkarte > Handtuch / Badetuch

Man kann nicht immer alles planen und deshalb sind auch Terminabsagen manchmal unvermeidbar. Termine sollten nur in dringenden Fällen, spätestens  jedoch 24 Stunden vor der Behandlung abgesagt werden, da unsere Bestell-Termine sehr vielfältig aufeinander abgestimmt sind. Leider müssen wir Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte  Termine  privat mit einer  Ausfallgebühr berechnen. Außerhalb unserer Bürozeiten hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter

Sie möchten sich oder anderen eine Freude bereiten?  Wir  halten individuelle Geschenkgutscheine für Sie bereit- unabhängig, ob es eine festgelegte Anzahl von Behandlungen oder ein Wertgutschein sein soll.  Gutscheine erhalten Sie auch für unser Kursangebot oder den Trainingsbereich  Gerne beraten wir Sie.

Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen muss eine Zuzahlung erhoben werden. Diese besteht aus einer pauschalen Rezeptgebühr von 10,00 € und einem Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes. Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag unmittelbar nach Behandlungsbeginn. Über die Grundlagen einer Zuzahlungsbefreiung muss Sie Ihre Krankenversicherung umfassend informieren.

Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, so legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.