Neue Regelung zum Rehasport

Das Landesgesundheitsministerium NRW hat in dieser Woche die Rechtsverordnung zur neuen Coronaschutzverordnung veröffentlicht.

Demnach darf in den Bundesländern Rheinland- Pfalz und NRW vorläufig kein Rehasport durchgeführt werden.

Physiotherapeutische Maßnahmen sind weiter erforderlich und von den Einschränkungen nicht betroffen. Das gilt auch für das medizinische Gerätetraining im Rahmen einer Verordnung mit KG- Gerät.

Sobald sich Änderungen ergeben informieren wir Sie umgehend.

Bleiben Sie gesund und auch zu Hause aktiv.