Testpflicht für Trainingsfläche und Rehasport entfällt

Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW zum 22.6.21 entfällt bei einer Landesinzidenzstufe 1 die Testpflicht für die Teilnahme am Rehasport und das Gerätetraining. Die Abstandsregelungen gelten weiter , daher muss zur Raumplanung für die Trainingsfläche ein Termin vereinbart werden. Auf den Wegen gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund – und Nasenschutzes. Beim Sport darf die Maske abgenommen werden. Die Umkleideräume können wieder genutzt werden.

Nach einem halben Jahr Unterbrechung sollte ihr bisheriger Trainingsplan angepasst werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit unserer Trainerin Maike Kaup.